10 Städte und Gemeinden im Wahlkreis Neckarsulm erhalten 2020 Städtebauförderung in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro

„Ich freue mich, dass 10 Kommunen im Wahlkreis Neckarsulm im Jahr 2020 vom Land im Rahmen der Städtebauförderung einen Zuschuss in Höhe von 5.815.000 Euro erhalten. Damit können vor Ort insgesamt 12 Projekte begonnen oder weitergeführt werden“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Isabell Huber am Mittwoch (1.4.) nach einer Information durch das Wirtschaftsministerium.

Konkret sind die nachfolgenden Maßnahmen geplant:

  • Bad Friedrichshall: Im Erneuerungsgebiet „Hauptstraße Kochendorf“ werden neuer Wohnraum und Aufenthaltsqualität geschaffen, die Nahversorgung gestärkt und die Verkehrssicherheit verbessert (900.000 €).
  • Bad Wimpfen: Das Erneuerungsgebiet „Wimpfen im Tal“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (500.000 €).
  • Ellhofen: Das Erneuerungsgebiet „Ortskern III“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (900.000 €).
  • Langenbrettach: Das Erneuerungsgebiet „Ortskern II“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (700.000 €).
  • Lehrensteinsfeld: Das Erneuerungsgebiet „Ortskern II“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (350.000 €).
  • Obersulm: Im Erneuerungsgebiet „Post-/Michelbachstraße“ wird als städtebauliches Einzelvorhaben ein Musikschulhaus geschaffen (952.000 €). Zusätzlich wurde dort auch die Finanzhilfe für bereits laufende Maßnahmen erhöht (200.000 €).
  • Offenau: Das Erneuerungsgebiet „Neue Mitte Offenau“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (600.000 €).
  • Roigheim: Im Erneuerungsgebiet „Roigheim II“ wird als städtebauliches Einzelvorhaben ein Mehrgenerationenpark geschaffen. Zusätzlich wurde dort auch der Finanzhilferahmen für bereits laufende Maßnahmen erhöht (150.000 €).
  • Widdern: Das Erneuerungsgebiet „Altstadt Widdern“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (100.000 €).
  • Wüstenrot: Das Erneuerungsgebiet „Ortsmitte Wüstenrot“ erhält eine Finanzhilfeerhöhung für die laufenden Maßnahmen (400.000 €).

Die Abgeordnete erläutert: „Die Städtebauförderung bleibt eine strukturelle Daueraufgabe des Landes. Diese hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg zu einer kommunalen Schwerpunktaufgabe entwickelt. Ziel der Städtebauförderung ist die Beseitigung städtebaulicher Missstände und Entwicklungsdefizite und damit die Aufwertung und Verbesserung innerörtlicher Gebiete, was erheblich deren Attraktivität steigert.“

Insgesamt hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau den Städten und Gemeinden im Land rund 265 Millionen Euro für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bewilligt. Davon kommen rund 101,9 Millionen Euro vom Bund und es können insgesamt 396 städtebauliche Sanierungsgebiete gefördert werden. Den Kommunen werden in den nächsten Tagen die Bewilligungsbescheide zugehen.