Zentrale Frage: „Wie können die Datenschutzrichtlinien ganz praktisch im Verein umgesetzt werden?“

Auf Einladung der CDU Landtagsabgeordneten Isabell Huber und der CDU Bad Wimpfen war der Landesdatenschutzbeauftrage Dr. Stefan Brink nach Bad Wimpfen gereist, um bei einer Informationsveranstaltung die Grundzüge der seit Mai 2018 geltenden Datenschutzverordnung und deren korrekte praktische Anwendung interessierten Vereinsvertretern zu erläutern. Dabei hatten diese auch die Gelegenheit, ganz konkrete Fragen aus ihrem Aufgabenumfeld vorzubringen.

Zunächst zeigte die Landtagsabgeordnete Isabell Huber in ihrer kurzen thematischen Einführung auf, wo das Thema Datenschutz uns allen im täglichen Leben begegnet, da beinahe alle Bürgerinnen und Bürger im Internet und in Sozialen Medien mit ihren Daten unterwegs sind. Isabell Huber: „Der Datenschutz zeigte bei ihrer Einführung auf, wie den Menschen das Thema Datenschutz im täglichen Leben begegnet. Dabei stehen sich das berechtigte Interesse nach dem Schutz der eigenen Daten und der dafür zu betreibende Aufwand bei Vereinen gegenüber. Die zentrale Frage des Abends lautet daher, wie können diese Datenschutzrichtlinien ganz praktisch im Verein umgesetzt werden.“

Kann ein Vorstandsmitglied für Datenpannen haftbar gemacht werden? Rollt auf Vereine eine Abmahnwelle zu? Das konnte Landesdatenschutzbeauftragter Dr. Stefan Brink für die Anwesenden gleich wieder etwas entkräften: „Als Vereine müssen Sie nicht damit rechnen, dass Sie mit Bußgeldern belegt werden“. Er erläuterte den Anwesenden nach der auftretenden Erleichterung noch die Entstehung des Datenschutzes in Deutschland als Vorreiter auf dem Gebiet. Seit Mai 2018 gilt nun die europäische Datenschutzgrundverordnung für alle Mitgliedsstaaten gleichermaßen. Dabei waren die vereinheitlichten Regelungen in erster Linie für europaweit tätige große Unternehmen gedacht, nicht für nur örtlich arbeitende kleine Unternehmen oder gar Vereine. Dennoch sieht das Gesetz vor, dass alle gleich zu behandeln sind. „Wenn Sie grundlegende Dinge beachten, kann Ihnen aber auch als Verein nichts passieren. Wir helfen dabei von Seiten des Landesamtes mit einem ausführlichen Ratgeber auf unserer Internetseite und stehen auch persönlich für Ihre Fragen zur Verfügung“, sicherte Brink am Ende seines Vortrages zu. Beim anschließenden Gespräch wurden Fragen zur Verankerung des Datenschutzes in Vereinssatzungen, die korrekte Verschlüsselung von Vereinsdaten auf dem heimischen Computer, zur Nutzung von Cloud-Diensten und vor allem zur Veröffentlichung von Namen und Bildern gestellt und durch Dr. Brink beantwortet.

„Herzlichen Dank, dass Sie sich so viel Zeit für dieses für unsere Vereine schwierige Thema genommen haben und uns allen viele praktische Tipps geben konnten“, bedankten sich Isabell Huber und der Vorsitzende der CDU Bad Wimpfen, Michael Oehler beim Referenten des Abends.